Ja, wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte Patienten ebenso wie Selbstzahler. Da wir aber keine staatlich subventionierte Klinik (nach §108 SGB V) sind, benötigen gesetzlich versicherte Patienten zuvor eine individuelle Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung oder sie wählen das Kostenerstattungsprinzip (§13 SGB V). Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Patienteninformationen. Einzelheiten dazu besprechen wir zuvor gern mit Ihnen persönlich.
